top of page

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzlich versicherte Patienten können ganz normal über ihr Versichertenkärtchen abgerechnet werden. Als erster Schritt erfolgt nach der telefonischen Terminvereinbarung eine Sprechstunde. Die Sprechstunde dient zur Überprüfung, ob eine ambulante Psychotherapie bei Ihrem Problem indiziert ist. Die Sprechstunde ist i.d. Regel nicht der Beginn einer Behandlung, sondern zunächst nur eine Beratung mit Empfehlungen zur Behandlung. So können Sie Ihre Behandlungsperspektiven schnell abklären. Die Wartezeit auf einen freien Therapieplatz wird sich dadurch aber leider nicht verkürzen, weil sich die Anzahl der Psychotherapeuten vor Ort nicht erhöhen wird. Daher besteht nach der Sprechstunde i.d.R. eine Wartezeit bis zu Beginn der eigentlichen Psychotherapie. Ebenfalls besteht hierdurch kein Anspruch, dass die Behandlung in unserer Praxis erfolgen muss. 

Privat Versicherte 

Falls Sie privatversichert sind, hängt die Übernahme der Kosten von dem Vertrag ab, den Sie bei Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten bei Psychologischen Psychotherapeuten im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie. Teilweise verlangen die privaten Versicherungen, ähnlich den gesetzlichen Krankenkassen, einen Antrag und entscheiden dann über die zu bewilligende Anzahl der Sitzungen. Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt jedoch von den Vereinbarungen in Ihrer Versicherungspolice ab. Aus diesem Grund empfehlen wir, vor Aufnahme der Psychotherapie die Vertragsdetails bei Ihrer Versicherung zu erfragen und um die Zusendung eventuell notwendiger Antragsformulare zu bitten.

 

Wichtige Fragen an Ihre private Versicherung:

  • Welche fachlichen Voraussetzungen soll der Therapeut erfüllen, damit Ihnen die Kosten erstattet werden?

  • Sind bestimmte Antragsformulare zu verwenden oder erfolgt die Antragstellung formlos?

  • Wird ein Gutachtenbericht (vom behandelnden Psychotherapeuten) verlangt?

  • Soll ein Konsiliarbericht vom Hausarzt dem Antrag beigefügt werden?

  • Wie viele Sitzungen werden maximal (in welchem Zeitraum) erstattet?

  • Zu welchem Satz werden die Kosten erstattet?

 

Haben Sie eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich (u. a. Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker), so ist auch hier häufig die ambulante Psychotherapie inbegriffen.

 

Wie Sie es als privat versicherter Patient kennen, erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und sich erstatten lassen können. Die Kosten der Psychotherapie richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfe

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Wie auch bei der privaten Krankenversicherung übernimmt die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) in der Regel die Kosten für Psychotherapie.  Falls mehr als 10 Sitzungen erforderlich sind, muss vorab ein Antrag bei der Beihilfestelle gestellt werden. Hierzu müssen Sie sich von Ihrer Beihilfe die entsprechenden Unterlagen zusenden lassen. Eine Psychotherapie bei der Beihilfe umfasst üblicherweise 40 Sitzungen. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich zumeist dem Bescheid der Beihilfestelle an. Es kann aber auch sein, dass die private Krankenversicherung nicht dem Beihilfebescheid folgt und weniger Sitzungen als die Beihilfe anteilig finanziert.

 

Wie Sie es als privat versicherter Patient kennen, erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall käme ein Therapievertrag ohne Drittbeteiligung zustande. Dadurch entfallen einige Formalien wie Antragsstellung. In diesem Fall gibt es auch keine Nachweise darüber, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Diese Form der Abrechnung kommt immer dann in Frage, wenn bestimmte Gründe gegen eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse sprechen oder Sie nicht möchten, dass Ihre Krankenkasse oder Versicherung von einer psychotherapeutischen Behandlung erfährt. Relevant ist dies z.B. für Lehrer oder Polizisten, die vor der Verbeamtung stehen oder für Personen, die in Zukunft eine private Krankenversicherung abschließen möchten.

Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung nach Rechnungserhalt. Auch hier erfolgt die Abrechnung nach der offiziellen Gebührenordnung GOP.

Das Ausfall- oder Bereitstellungshonorar

Eine psychotherapeutische Praxis ist in der Regel eine reine Bestellpraxis. Das heißt, nicht wahrgenommene Termine führen direkt zu einem Honorarausfall, da nicht die Möglichkeit wie bei anderen Arztpraxen besteht, frei gewordene Termine gleich nachzubesetzen.

Das Ausfallhonorar wird somit dann in Rechnung gestellt, wenn Sie zu einer vereinbarten Sitzung nicht erschienen sind und den Termin nicht rechtzeitig (üblich sind mindestens 24 Stunden vorher) abgesagt haben. Falls der abgesagte Termin jedoch noch anderweitig besetzt werden kann, entstehen für Sie selbstverständlich keine Erstattungskosten.

bottom of page